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Zitierfest

MucSoNuGebS · Sondernutzungsgebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 15 MucSoNuGebS – Inkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.08.2026.

Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Satzung über die Gebühren für Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt München (Sondernutzungsgebührensatzung – SoNuGebS -) vom 25.06.2014 (MüABl. S. 614), zuletzt geändert durch Satzung vom 30.06.2022 (MüABl. S. 330), außer Kraft.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 15 MucSoNuGebS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 15 MucSoNuGebS? Zitiere den Wortlaut.“

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