Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung über die Gebühren für Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt München (Sondernutzungsgebührensatzung – SoNuGebS -) vom 25.06.2014 (MüABl. S. 614), zuletzt geändert durch Satzung vom 30.06.2022 (MüABl. S. 330), außer Kraft.