Für die Billigkeitsmaßnahmen Stundung, Niederschlagung und Erlass gelten die §§ 222, 227, 234 Abs. 1 und 2, 238 und 261 der Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.
MucSoNuGebS · Sondernutzungsgebührensatzung der Landeshauptstadt München
§ 13 MucSoNuGebS – Billigkeitsmaßnahmen
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.08.2026.
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