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Zitierfest

MucSoNuGebS · Sondernutzungsgebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 13 MucSoNuGebS – Billigkeitsmaßnahmen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.08.2026.

Für die Billigkeitsmaßnahmen Stundung, Niederschlagung und Erlass gelten die §§ 222, 227, 234 Abs. 1 und 2, 238 und 261 der Abgabenordnung in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 13 MucSoNuGebS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 13 MucSoNuGebS? Zitiere den Wortlaut.“

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