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Zitierfest

MucSoNuGebS · Sondernutzungsgebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 12 MucSoNuGebS – Anwendung des Kommunalabgabengesetzes

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.08.2026.

Soweit diese Satzung oder gesetzliche Vorschriften nichts anderes bestimmen, gelten gemäß Art. 10 Ziffer 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) für Sondernutzungsgebühren die Art. 10 ff. KAG.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 12 MucSoNuGebS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 12 MucSoNuGebS? Zitiere den Wortlaut.“

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