Soweit diese Satzung oder gesetzliche Vorschriften nichts anderes bestimmen, gelten gemäß Art. 10 Ziffer 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) für Sondernutzungsgebühren die Art. 10 ff. KAG.
MucSoNuGebS · Sondernutzungsgebührensatzung der Landeshauptstadt München
§ 12 MucSoNuGebS – Anwendung des Kommunalabgabengesetzes
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.08.2026.
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„Was regelt § 12 MucSoNuGebS? Zitiere den Wortlaut.“