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Zitierfest

MucSoNuGebS · Sondernutzungsgebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 11 MucSoNuGebS – Unerlaubte Sondernutzungen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.08.2026.

(1) Durch die Entrichtung von Gebühren für eine unerlaubte Sondernutzung entsteht kein Anspruch auf Erlaubnis.

(2) Die Verpflichtung zur Entrichtung von Gebühren für eine unerlaubte Sondernutzung wird durch ein Bußgeldverfahren, das in derselben Sache durchgeführt wird, nicht berührt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 11 MucSoNuGebS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 11 MucSoNuGebS? Zitiere den Wortlaut.“

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