(1) Die Wahl der Seniorenvertretung findet durch Briefwahl in dem Jahr statt, in dem die Wahlperiode abläuft, soweit nicht § 3 Abs. 5 zur Anwendung kommt. Der Wahltag wird spätestens sechs Monate vorher durch die Wahlleitung festgelegt.
(2) Die Wahl wird von der Landeshauptstadt München vorbereitet und durchgeführt. Die Wahlleitung erstellt für jeden Stadtbezirk einen Stimmzettel. Die Stimmzettel enthalten die für den jeweiligen Stadtbezirk zugelassenen Wahlvorschläge in der alphabetischen Reihenfolge der Familiennamen der Bewerber*innen. Die Wahlleitung informiert in geeigneter Weise über die Wahl.
(3) Die Landeshauptstadt München stellt das dazu notwendige Personal und die erforderlichen Verwaltungsmittel zur Verfügung.