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Zitierfest

MucSelbsthilfebeiratS · Selbsthilfebeiratssatzung der Landeshauptstadt München

§ 6 MucSelbsthilfebeiratS – Sachkostenbudget

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2025.

(1) Dem Selbsthilfebeirat wird jährlich ein Sachkostenbudget bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe

von 9.750,-- Euro durch die Landeshauptstadt München zur Verfügung gestellt.

(2) Aus dem Budget sind insbesondere folgende Kosten zu decken:

  • 1. Verwaltungskosten (z.B. Telefongebühren, Büromaterial und –ausstattung, Porto
  • 2. Fahrtkosten
  • 3. Repräsentationsaufwendungen
  • 4. Ausgaben im Rahmen herkömmlicher Anstandspflichten (z.B. Ehrungen, Trauerfälle)
  • 5. Veranstaltungen aus besonderem Anlass (z.B. Weihnachten, Jahreswechsel, Jubiläen und dgl.)
  • 6. Druckkosten (z.B. Informationsmaterial über den Selbsthilfebeirat).

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 MucSelbsthilfebeiratS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 6 MucSelbsthilfebeiratS? Zitiere den Wortlaut.“

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