(1) Dem Selbsthilfebeirat wird jährlich ein Sachkostenbudget bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe
von 9.750,-- Euro durch die Landeshauptstadt München zur Verfügung gestellt.
(2) Aus dem Budget sind insbesondere folgende Kosten zu decken:
- 1. Verwaltungskosten (z.B. Telefongebühren, Büromaterial und –ausstattung, Porto
- 2. Fahrtkosten
- 3. Repräsentationsaufwendungen
- 4. Ausgaben im Rahmen herkömmlicher Anstandspflichten (z.B. Ehrungen, Trauerfälle)
- 5. Veranstaltungen aus besonderem Anlass (z.B. Weihnachten, Jahreswechsel, Jubiläen und dgl.)
- 6. Druckkosten (z.B. Informationsmaterial über den Selbsthilfebeirat).