Diese Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung für den Selbsthilfebeirat der Landeshauptstadt München (Selbsthilfebeiratssatzung) vom 07.06.1990 (MüABl. S. 242), zuletzt geändert durch Satzung vom 18.12.2000 (MüABl. S. 526), außer Kraft.