(1) Der Schutzraum für Frauen ist morgens zeitgemäß zum Ende der Öffnungszeit zu räumen und in sauberem Zustand zu hinterlassen.
(2) Eine Verwahrung zurückgelassener Sachen durch die Landeshauptstadt München ist ausgeschlossen. Sofern trotzdem persönliches Hab und Gut zurückgelassen wird, wird dieses einer Verwertung zugeführt.