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Zitierfest

MucSchutzraum-BenutzungS · Schutzraum-Benutzungssatzung der Landeshauptstadt München

§ 10 MucSchutzraum-BenutzungS – Haftung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 07.08.2008.

(1) Die Benutzerinnen haften nach den allgemeinen Bestimmungen für alle Schäden im Schutzraum, insbesondere an den Gemeinschaftseinrichtungen, soweit diese von ihnen schuldhaft verursacht wurden.

(2) Die Landeshauptstadt München haftet gegenüber den Benutzerinnen nach Maßgabe der allgemeinen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit oder für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Sachen der Benutzerinnen ist jedoch ausgeschlossen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 10 MucSchutzraum-BenutzungS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 10 MucSchutzraum-BenutzungS? Zitiere den Wortlaut.“

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