Wer durch Beschädigung, Verunreinigung, Einbringung von Sachen oder in sonstiger Weise im Bereich von Einrichtungen des Schutzraumes für Frauen einen satzungswidrigen Zustand herbeiführt, hat diesen ohne Aufforderung auf seine Kosten unverzüglich zu beseitigen.
MucSchutzraum-BenutzungS · Schutzraum-Benutzungssatzung der Landeshauptstadt München
§ 8 MucSchutzraum-BenutzungS – Beseitigung von Schäden und Verunreinigungen
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 07.08.2008.
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„Was regelt § 8 MucSchutzraum-BenutzungS? Zitiere den Wortlaut.“