(1) Der Schutzraum für Frauen ist ganzjährig täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des Folgetages geöffnet. Die Benutzerinnen dürfen sich außerhalb dieser Öffnungszeiten nicht im Schutzraum aufhalten. Sofern jedoch die Beratung durch das „Frauenobdach Karla 51“ bis 8.00 Uhr noch nicht abgeschlossen ist, ist ein Aufenthalt im Schutzraum für Frauen bis zum Ende der Beratung ausnahmsweise möglich.
(2) Einlasszeit ist grundsätzlich von 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr, im Einzelfall auch nach 22.00 Uhr.