Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucSchutzraum-BenutzungS · Schutzraum-Benutzungssatzung der Landeshauptstadt München

§ 5 MucSchutzraum-BenutzungS – Betriebszeiten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 07.08.2008.

(1) Der Schutzraum für Frauen ist ganzjährig täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des Folgetages geöffnet. Die Benutzerinnen dürfen sich außerhalb dieser Öffnungszeiten nicht im Schutzraum aufhalten. Sofern jedoch die Beratung durch das „Frauenobdach Karla 51“ bis 8.00 Uhr noch nicht abgeschlossen ist, ist ein Aufenthalt im Schutzraum für Frauen bis zum Ende der Beratung ausnahmsweise möglich.

(2) Einlasszeit ist grundsätzlich von 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr, im Einzelfall auch nach 22.00 Uhr.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 MucSchutzraum-BenutzungS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 5 MucSchutzraum-BenutzungS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten