Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucSchulPruefungWerklehrerO · Schul- und Prüfungsordnung für die Fachschule für Werklehrer/Werklehrerinnen im sozialen Bereich

§ 8 MucSchulPruefungWerklehrerO – Stundentafel

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 22.07.1998.

Dem Unterricht ist die Stundentafel nach Anlage 1 zugrunde zu legen. Das Staatsministerium kann bei Vorliegen besonderer Umstände Abweichungen von der Stundentafel genehmigen. Keiner Genehmigung bedürfen organisatorisch bedingte Zusammenfassungen des Unterrichts in einzelnen Unterrichtsfächern (Verblockung) im Rahmen der Gesamtstunden eines Fachs im Schuljahr; die Summe der Unterrichtsstunden aller Fächer in einer Woche darf jedoch die Summe der wöchentlichen Unterrichtsstunden nach der Stundentafel der Anlage 1 um nicht mehr als zwei Unterrichtsstunden überschreiten.

Vierter Teil

Grundsätze des Schulbetriebs

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 8 MucSchulPruefungWerklehrerO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 8 MucSchulPruefungWerklehrerO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten