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Zitierfest

MucSchulPruefungWerklehrerO · Schul- und Prüfungsordnung für die Fachschule für Werklehrer/Werklehrerinnen im sozialen Bereich

§ 49 MucSchulPruefungWerklehrerO – Warenautomaten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 22.07.1998.

Die Aufstellung von Warenautomaten in der Schulanlage setzt voraus, dass

  • 1. der Aufwandsträger mit der Aufstellfirma einen jederzeit kündbaren Mietvertrag abschließt,
  • 2. die Schulleitung im Benehmen mit dem Klassensprecher/der Klassensprecherin unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs zustimmt,
  • 3. die Aufstellfirma durch Vorlage einer fachwissenschaftlichen Bescheinigung den Nachweis erbringt, dass der Automat hygienisch einwandfrei ist.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 49 MucSchulPruefungWerklehrerO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 49 MucSchulPruefungWerklehrerO? Zitiere den Wortlaut.“

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