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Zitierfest

MucSchulPruefungWerklehrerO · Schul- und Prüfungsordnung für die Fachschule für Werklehrer/Werklehrerinnen im sozialen Bereich

§ 35 MucSchulPruefungWerklehrerO – Lehrerkonferenz

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 22.07.1998.

Die Lehrerkonferenz beschließt im Rahmen ihrer Aufgaben nach Art. 37 Abs. 3 und 4 BayEUG auch über

  • 1. Beschwerden von grundsätzlicher Bedeutung gegen allgemeine Unterrichts- und Erziehungsmaßnahmen der Fachschule mit Ausnahme von Aufsichtsbeschwerden gegen die Fachschule und von Dienstaufsichtsbeschwerden.
  • 2. Veranstaltungen, die die gesamte Fachschule betreffen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 35 MucSchulPruefungWerklehrerO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 35 MucSchulPruefungWerklehrerO? Zitiere den Wortlaut.“

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