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Zitierfest

MucSchulPruefungWerklehrerO · Schul- und Prüfungsordnung für die Fachschule für Werklehrer/Werklehrerinnen im sozialen Bereich

§ 36 MucSchulPruefungWerklehrerO – Sitzungen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 22.07.1998.

(1) Die Sitzungen der Lehrerkonferenz sind nicht öffentlich. Sie sind grundsätzlich außerhalb der regelmäßigen Unterrichtszeit durchzuführen.

(2) Die Lehrerkonferenz kann beschließen, dass bei der Beratung einzelner Tagesordnungspunkte der Klassensprecher/die Klassensprecherin, Vertreter/Vertreterinnen des Aufwandsträgers und von Behörden Gelegenheit zur Äußerung erhalten. Art. 40 Abs. 5 Satz 3 2. Halbsatz BayEUG bleibt unberührt.

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„Was regelt § 36 MucSchulPruefungWerklehrerO? Zitiere den Wortlaut.“

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