Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucSchulPruefungWerklehrerO · Schul- und Prüfungsordnung für die Fachschule für Werklehrer/Werklehrerinnen im sozialen Bereich

§ 3 MucSchulPruefungWerklehrerO – Ausbildungsdauer

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 22.07.1998.

Die Ausbildung dauert ein Jahr im Vollzeitunterricht.

Zweiter Teil

Aufnahme, Probezeit

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 3 MucSchulPruefungWerklehrerO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 3 MucSchulPruefungWerklehrerO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten