Vor Beginn der Abschlussprüfung setzt die Lehrerkonferenz die Jahresfortgangsnoten fest. Diese werden den Schülern/Schülerinnen vor Beginn der schriftlichen Prüfung mitgeteilt.
MucSchulPruefungWerklehrerO · Schul- und Prüfungsordnung für die Fachschule für Werklehrer/Werklehrerinnen im sozialen Bereich
§ 24 MucSchulPruefungWerklehrerO – Festsetzung der Jahresfortgangsnoten
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 22.07.1998.
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