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Zitierfest

MucSchulPruefungWerklehrerO · Schul- und Prüfungsordnung für die Fachschule für Werklehrer/Werklehrerinnen im sozialen Bereich

§ 15 MucSchulPruefungWerklehrerO – Höchstausbildungsdauer

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 22.07.1998.

Die Höchstausbildungsdauer einschließlich möglicher Unterbrechungen beträgt drei Schuljahre.

Fünfter Teil

Leistungsnachweise, Zeugnisse

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 15 MucSchulPruefungWerklehrerO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 15 MucSchulPruefungWerklehrerO? Zitiere den Wortlaut.“

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