Die Höchstausbildungsdauer einschließlich möglicher Unterbrechungen beträgt drei Schuljahre.
Fünfter Teil
Leistungsnachweise, Zeugnisse
MucSchulPruefungWerklehrerO · Schul- und Prüfungsordnung für die Fachschule für Werklehrer/Werklehrerinnen im sozialen Bereich
Die Höchstausbildungsdauer einschließlich möglicher Unterbrechungen beträgt drei Schuljahre.
Fünfter Teil
Leistungsnachweise, Zeugnisse
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 15 MucSchulPruefungWerklehrerO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 15 MucSchulPruefungWerklehrerO? Zitiere den Wortlaut.“