(1) Der Stundenplan wird vom Schulleiter/von der Schulleiterin festgesetzt.
(2) Der Unterricht wird in der Regel an den Wochentagen Montag bis Freitag erteilt. Das Fach Erziehungspraktische Übungen kann auch an Abenden oder in Ausnahmefällen am Wochenende stattfinden.
(3) Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten.
(4) Fällt der Unterricht an mehr als fünf aufeinanderfolgenden Unterrichtstagen aus, so ist die versäumte Zeit im gleichen Schuljahr nachzuholen. Die Schulaufsichtsbehörde kann aus besonderen Gründen Abweichungen hiervon zulassen oder anordnen.
(5) Die Gesamtdauer der Ferien während eines Schuljahres beträgt 75 Werktage.