Die für die Aufnahmeprüfung zuständige Prüfungskommission besteht aus der Schulleitung und den Lehrkräften der Berufsfachschule. Den Vorsitz in der Prüfungskommission hat die Schulleitung. Die oder der Vorsitzende kann für die Bewertung der Arbeiten aus den Mitgliedern des Prüfungsausschusses Unterausschüsse mit zwei Prüferinnen oder Prüfern bilden, von denen sie oder er eine oder einen zur oder zum Ausschussvorsitzenden bestimmt.
§ 15gilt entsprechend.