Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucSchulPruefungBerufsfachschuleO · Schul- und Prüfungsordnung der Städtischen Berufsfachschule für Kommunikationsdesign und Modedesign der Landeshauptstadt München (Berufsfachschule Kommunikationsdesign und Modedesign [Schul- und Prüfungsordnung])

§ 7 MucSchulPruefungBerufsfachschuleO – Aufnahmeprüfung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.08.2023.

(1) Die Aufnahmeprüfung findet zu einem von der Schule festgesetzten Termin statt.

In der Aufnahmeprüfung sind mindestens zwei praktische Arbeiten aus dem gestalterischen Bereich anzufertigen; erkennbar werden sollen kreative und darstellerische Qualitäten und handwerkliche Fertigkeiten.

Mündlicher Teil der Aufnahmeprüfung ist ein Aufnahmegespräch mit einer Präsentation der Arbeiten der praktischen Prüfung. Die für die Aufnahmeprüfung zuständige Prüfungskommission (§ 8) legt jährlich die genauen Modalitäten fest.

(2) Die Aufgaben werden von der Prüfungskommission (§ 8) gestellt und bewertet. Für die praktischen Arbeiten einerseits und den mündlichen Teil der Aufnahmeprüfung andererseits können jeweils bis zu 50 Punkte, insgesamt also bis zu 100 Punkte erreicht werden.

(3) Die Ergebnisse der Aufnahmeprüfung werden schriftlich festgehalten. Die Prüfungsarbeiten verbleiben an der Schule.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 7 MucSchulPruefungBerufsfachschuleO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 7 MucSchulPruefungBerufsfachschuleO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten