(1) Alle Bewerbende haben spätestens bis zum Anmeldetermin eine Mappe mit Arbeitsproben und eine schriftliche Erklärung, dass die Arbeiten selbstständig und ohne fremde Hilfe gefertigt wurden, abzugeben. Über die formalen Rahmenbedingungen der Mappe befindet der Prüfungsausschuss jährlich und gibt diese zusammen mit dem Anmeldetermin bekannt.
(2) Die Arbeitsproben sind praktische Arbeiten nach freier Wahl. Sie sollen Entwürfe und Skizzen in verschiedenen Techniken, Zeichnungen, Collagen und Fotos umfassen. Erkennbar werden soll die kreative und darstellerische Qualität der Bewerbenden. Bei Bewerbung für die Fachrichtung Modedesign soll zusätzlich das modische Verständnis der Bewerbenden erkennbar werden.
(3) Die Arbeitsproben werden von der Prüfungskommission (§ 8) bewertet und benotet. Für die Mappe können bis zu 100 Punkte vergeben werden. Die Ergebnisse werden einschließlich der Punktevergabe schriftlich festgelegt. Die Ergebnisse der Bewertung der Arbeitsproben werden den Bewerbenden schriftlich mitgeteilt.
(4) In der Fachrichtung Kommunikationsdesign werden die 163 besten Bewerbenden zur Aufnahmeprüfung zugelassen. In der Fachrichtung Modedesign werden die 52 besten Bewerbenden zur Aufnahmeprüfung zugelassen. Die Zulassung erfolgt in der Reihenfolge der erreichten Punkte. Wenn mehrere Bewerbende die niedrigste Punktzahl erreicht haben, bei der noch eine Zulassung erfolgen kann, werden alle diese punktgleichen Bewerbenden zur Aufnahmeprüfung zugelassen. Die Zahl der Teilnehmenden an der Auswahlprüfung erhöht sich entsprechend.
(5) Die Bewerbenden können ihre Arbeitsproben nach der Bewertung sofort abholen. Arbeitsproben, die nicht bis zum 01.10. des darauffolgenden Schuljahres abgeholt werden, werden vernichtet. Die Zustimmung der Bewerbenden gilt als erteilt.