Mitglieder des Prüfungsausschusses sind alle Lehrkräfte, die während des Schuljahres in der dritten Jahrgangsstufe Unterricht in den Pflichtfächern erteilt haben. Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses kann weitere Lehrkräfte oder andere geeignete Personen in den Prüfungsausschuss berufen. § 56 BFSO gilt entsprechend.
MucSchulPruefungBerufsfachschuleO · Schul- und Prüfungsordnung der Städtischen Berufsfachschule für Kommunikationsdesign und Modedesign der Landeshauptstadt München (Berufsfachschule Kommunikationsdesign und Modedesign [Schul- und Prüfungsordnung])
§ 15 MucSchulPruefungBerufsfachschuleO – Prüfungsausschuss
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.08.2023.
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