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Zitierfest

MucSchulPruefungBerufsfachschuleO · Schul- und Prüfungsordnung der Städtischen Berufsfachschule für Kommunikationsdesign und Modedesign der Landeshauptstadt München (Berufsfachschule Kommunikationsdesign und Modedesign [Schul- und Prüfungsordnung])

§ 13 MucSchulPruefungBerufsfachschuleO – Höchstausbildungsdauer

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.08.2023.

Die Höchstausbildungsdauer im Sinne von § 33 BFSO beträgt fünf Jahre.

Staatliche Abschlussprüfung

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„Was regelt § 13 MucSchulPruefungBerufsfachschuleO? Zitiere den Wortlaut.“

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