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Zitierfest

MucSchulPruefungBerufsfachschuleO · Schul- und Prüfungsordnung der Städtischen Berufsfachschule für Kommunikationsdesign und Modedesign der Landeshauptstadt München (Berufsfachschule Kommunikationsdesign und Modedesign [Schul- und Prüfungsordnung])

§ 12 MucSchulPruefungBerufsfachschuleO – Teilnahme

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.08.2023.

(1) Die Schülerinnen und Schüler sind zur pünktlichen und regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen, wie z.B. schulische Ausstellungen, Präsentationen und Wettbewerbe, verpflichtet. Die durch die Teilnahme an verbindlichen Schulveranstaltungen entstehenden Auslagen müssen für alle zumutbar sein.

(2) Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, bei der Ausführung von Arbeiten für Präsentationen, Wettbewerbe und Ausstellungen, die im Interesse der Schülerinnen und Schüler liegen, mitzuwirken. Dies gilt jedoch nur, wenn die jeweiligen Veranstaltungen zur verbindlichen Schulveranstaltung erklärt wird und zum Zwecke der Ausbildung erforderlich ist oder sich die Mitwirkung auf vorbereitende Arbeiten beschränkt und im Rahmen des stundentafel- und lehrplanmäßigen Unterrichts erfolgt.

(3) Die im Unterricht aus schuleigenem Material angefertigten Arbeiten bleiben Eigentum der Schule. Arbeiten, die nicht mehr benötigt werden, können den Schülerinnen und Schülern (gegebenenfalls gegen Ersatz der Materialkosten) überlassen werden.

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