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Zitierfest

MucSchulePhantasieGebuehrenS · Satzung über die Gebühren für den Besuch der Schule der Phantasie der Landeshauptstadt München (Schule der Phantasie-Gebührensatzung)

§ 9 MucSchulePhantasieGebuehrenS – Modellversuche

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 08.09.2021.

Die Schule der Phantasie kann Modellversuche mit Kindertageseinrichtungen und Schulen, insbesondere im Bereich des Ganztagsangebotes, durchführen. Bei zugelassener Anmeldung durch Dritte, ist die Person, welche die Schüler*innen in eigenem Namen befugt anmeldet, Gebührenschuldner*in. Für diese Modellversuche kann damit je nach Modellversuchsinhalt die*der Kooperationspartner*in selbst die*der Gebührenschuldner*in für alle Kinder sein und über die Platzbelegung durch die einzelnen Kinder entscheiden. Es werden hierfür Pauschalen in Höhe der Gebühren nach dieser Satzung für den Besuch durch die Gesamtzahl der angemeldeten Kinder erhoben. Bei zugelassener Anmeldung durch Dritte können keine Ermäßigungen nach § 6 oder § 7 gewährt werden.

Das Referat für Bildung und Sport kann im Einzelfall bei Vorliegen besonderer Umstände entscheiden, diese Gebühren ganz oder teilweise zu erlassen.

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