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Zitierfest

MucSchulePhantasieGebuehrenS · Satzung über die Gebühren für den Besuch der Schule der Phantasie der Landeshauptstadt München (Schule der Phantasie-Gebührensatzung)

§ 10 MucSchulePhantasieGebuehrenS – Gebühren bei unvollständigem Unterrichtsbesuch oder Unterrichtsausfall wegen „Corona“ in den Schuljahren 2019/2020 und 2020/2021

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 08.09.2021.

(1) Für das Schuljahr 2019/2020 wird die Jahresgebühr auf 55,-- Euro p.a. pauschal ermäßigt.

Damit sind alle von der Schule der Phantasie zu vertretenden und nicht zu vertretenden Kursausfälle, insbesondere alle im Zusammenhang mit dem Infektionsschutz entstandenen Ausfälle bis Ende Juli 2020, abgegolten.

(2) Für das Schuljahr 2020/2021 wird für die Kurse, deren Gebühr entstanden ist, diese Gebühr anteilig so weit ermäßigt, dass je angebotener Kurseinheit ein Betrag von 4,-- Euro zu entrichten ist.

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