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Zitierfest

MucSchulePhantasieGebuehrenS · Satzung über die Gebühren für den Besuch der Schule der Phantasie der Landeshauptstadt München (Schule der Phantasie-Gebührensatzung)

§ 11 MucSchulePhantasieGebuehrenS – Inkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 08.09.2021.

(1) Diese Satzung tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am 01.09.2021 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Satzung über die Gebühren für den Besuch der „Schule der Phantasie“ der Landeshauptstadt München („Schule der Phantasie“-Gebührensatzung) vom 28.05.2003 (MüABl. S. 169) außer Kraft.

(2) § 10 Absatz 1 tritt mit Wirkung vom 01.09.2019 in Kraft und mit Wirkung vom 31.08.2020 außer Kraft.

(3) § 10 Absatz 2 tritt mit Wirkung vom 01.09.2020 in Kraft und mit Wirkung vom 31.08.2021 außer Kraft.

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