(1) Diese Satzung tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am 01.09.2021 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung über die Gebühren für den Besuch der „Schule der Phantasie“ der Landeshauptstadt München („Schule der Phantasie“-Gebührensatzung) vom 28.05.2003 (MüABl. S. 169) außer Kraft.
(2) § 10 Absatz 1 tritt mit Wirkung vom 01.09.2019 in Kraft und mit Wirkung vom 31.08.2020 außer Kraft.
(3) § 10 Absatz 2 tritt mit Wirkung vom 01.09.2020 in Kraft und mit Wirkung vom 31.08.2021 außer Kraft.