Für Projekte nach § 10 der Schule der Phantasie-Satzung werden Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren für ein Projekt entspricht der Zahl der Kurseinheiten, die von der Schule für die Teilnahme an diesem Projekt gemäß dessen zeitlichen Umfang angesetzt werden. Pro angesetzter Kurseinheit wird ein Betrag in Höhe von 4,-- Euro erhoben. Dieser wird dann, wenn eine Ermäßigung nach § 6 oder § 7 gewährt wird, entsprechend reduziert.
MucSchulePhantasieGebuehrenS · Satzung über die Gebühren für den Besuch der Schule der Phantasie der Landeshauptstadt München (Schule der Phantasie-Gebührensatzung)
§ 8 MucSchulePhantasieGebuehrenS – Projekte
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 08.09.2021.
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