(1) An der Städtischen Robert-Bosch-Fachoberschule für Wirtschaft und Verwaltung und Internationale Wirtschaft werden pro Schuljahr eine Vorklasse und 14 Klassen der 11. Jahrgangsstufe gebildet. Die Anzahl der in der jeweiligen Ausbildungsrichtung zu bildenden Klassen richtet sich grundsätzlich nach der Anzahl der Anmeldungen, wobei maximal 5 Eingangsklassen in der Ausbildungsrichtung „Internationale Wirtschaft“ gebildet werden können.
In die Vorklasse werden höchstens 25 Schülerinnen und Schüler, in die 11. Jahrgangsstufe höchstens 30 Schülerinnen und Schüler pro Klasse aufgenommen.
(2) Die Zahl der für eine Vergabe verfügbaren Plätze verringert sich um die Zahl der die Schule bereits besuchenden Schülerinnen/Schüler, die das Schuljahr wiederholen, sowie um die Zahl derjenigen Schülerinnen und Schüler, welche die Vorklasse erfolgreich absolviert haben.
(3) Übersteigt die Zahl der Bewerberinnen/Bewerber die Zahl der nach Abs. 1 und 2 verfügbaren Plätze, so wird vorbehaltlich Abs. 4 ein Auswahlverfahren nach § 3 durchgeführt, das Auswahlverfahren für die Vorklasse richtet sich nach § 2a.
(4) Auf schriftlichen begründeten Antrag können bis zu 5 % der Plätze der Gesamtkapazität an Bewerberinnen/Bewerber vergeben werden, für die eine Nichtaufnahme eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde. In dem Antrag sind die Härtefallgründe zu benennen und durch entsprechende Nachweise zu belegen. Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die bis zum Ende des Anmeldetermins im Sinne von § 5 bei der Schule eingehen.
Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn eine Bewerberin/ein Bewerber nicht ausgewählt worden ist, und die Ablehnung des Aufnahmeantrags für sie/ihn mit Nachteilen verbunden wäre, die bei der Anlegung eines strengen Maßstabs über das Maß der mit der Ablehnung üblicherweise verbundenen Nachteile in unzumutbarer Weise hinausgehen würden.
§ 2a Auswahlverfahren für die Vorklasse
(1) Zur Durchführung des Auswahlverfahrens werden folgende Gruppen gebildet:
− Schülerinnen und Schüler der Mittlere-Reife-Klassen (M-Zug) der Haupt-/Mittelschule sowie aus der Wahlpflichtfächergruppe H (H-Zweig) der Wirtschaftsschule mit Eignungsnachweis über den Notendurchschnitt oder Eignungsbestätigung durch ein pädagogisches Gutachten (Gruppe 1),
− Schülerinnen und Schüler aus anderen Schularten sowie aus der Wahlpflichtfächergruppe M (M-Zweig) der Wirtschaftsschule mit Eignungsnachweis über den Notendurchschnitt oder Eignungsbestätigung durch ein pädagogisches Gutachten; in begründeten Einzelfällen können weitere Bewerberinnen und Bewerber mit Eignungsnachweis über den Notendurchschnitt aufgenommen werden (Gruppe 2).
(2) Von den zu vergebenden Plätzen werden 13 Plätze an Bewerberinnen und Bewerber der
Gruppe 1 und 12 Plätze an Bewerberinnen und Bewerber der Gruppe 2 vergeben.
(3) Melden sich weniger Bewerberinnen und Bewerber in einer Gruppe an, als dieser Gruppe prozentual Plätze zur Verfügung stehen, so fallen die freien Plätze der anderen Gruppe zu.
(4) Innerhalb der verschiedenen Gruppen werden die Plätze nach Notendurchschnitt aus den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss vergeben. Bei gleichem Notendurchschnitt ist der Gesamtnotendurchschnitt des Zeugnisses über den mittleren Schulabschluss maßgeblich. Bei gleichem Gesamtnotendurchschnitt im Zeugnis des mittleren Schulabschlusses entscheidet das Los.