(1) Die Städtische Robert-Bosch-Fachoberschule für Wirtschaft und Verwaltung und Internationale Wirtschaft ist eine Fachoberschule im Sinne des Art. 16 BayEUG..
(2) Aufgabe der Schule ist es, den Schülerinnen/Schülern eine allgemeine, fachtheoretische und fachpraktische Bildung zu vermitteln und nach bestandener Abschlussprüfung die Fachhochschulreife zu verleihen.
(3) Die Schule führt die Ausbildungsrichtung „Wirtschaft und Verwaltung“ und „ Internationale Wirtschaft“.