(1) Auf dem Rennplatz hat sich jede Besucherin bzw. jeder Besucher so zu verhalten, dass niemand gefährdet oder geschädigt wird.
(2) Den Besucherinnen bzw. Besuchern des Rennplatzes ist es insbesondere nicht erlaubt:
- 1. Bereiche zu betreten, die nicht für den Besucheraufenthalt vorgesehen sind; die Rennbahn darf nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Rennleitung betreten werden;
(3) Während einer Veranstaltung ist den Besucherinnen und Besuchern außerdem untersagt:
- 1. die Tribünenbänke zu besteigen, auf den Tribünenaufgängen oder zwischen den Sitzreihen zu stehen oder zu sitzen;
- 2. sperrige Gegenstände (z.B. Leitern, Hocker, Kisten, größere Koffer) mitzuführen;
- 3. Gegenstände mitzuführen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können, insbesondere Flaschen, Becher, Krüge oder Dosen, die aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material hergestellt sind.
(4) Die Besucherinnen und Besucher haben den Anordnungen der Polizei, der Feuerwehr, des Kreisverwaltungsreferates, sowie des Kontroll-, des Ordnungs- und des Rettungsdienstes Folge zu leisten. Art. 23 LStVG bleibt hiervon unberührt.