Auf dem Rennplatz Riem dürfen sich während einer Veranstaltung ab Einlassbeginn nur Personen aufhalten, die eine gültige Eintrittskarte oder einen sonstigen Berechtigungsausweis mit sich führen oder die ihre Aufenthaltsberechtigung auf andere Art nachweisen können. Eintrittskarte oder Berechtigungsausweis sind auf Verlangen dem Kontrollpersonal und der Polizei vorzuweisen.
MucRiemerRennplatzVO · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Rennplatz Riem (Riemer Rennplatzverordnung)
§ 2 MucRiemerRennplatzVO – Aufenthalt auf dem Rennplatz Riem
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.08.2017.
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