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Zitierfest

MucRiemerRennplatzVO · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Rennplatz Riem (Riemer Rennplatzverordnung)

§ 1 MucRiemerRennplatzVO – Geltungsbereich

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.08.2017.

Die Verordnung gilt für die umfriedete Versammlungsstätte und Anlagen des Rennplatzes Riem, insbesondere für die Tribünen, die Galopprennbahn, die Trainingsbahn sowie die Anlagen der Graf-Lehndorff-Straße 36. Der genaue Umgriff des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Plan im Maßstab 1 : 4.250, ausgefertigt am 07.08.2017, der als Anlage 1 zur Riemer Rennplatzverordnung Bestandteil dieser Verordnung ist.

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