Die Verordnung gilt für die umfriedete Versammlungsstätte und Anlagen des Rennplatzes Riem, insbesondere für die Tribünen, die Galopprennbahn, die Trainingsbahn sowie die Anlagen der Graf-Lehndorff-Straße 36. Der genaue Umgriff des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Plan im Maßstab 1 : 4.250, ausgefertigt am 07.08.2017, der als Anlage 1 zur Riemer Rennplatzverordnung Bestandteil dieser Verordnung ist.
MucRiemerRennplatzVO · Verordnung der Landeshauptstadt München über den Rennplatz Riem (Riemer Rennplatzverordnung)
§ 1 MucRiemerRennplatzVO – Geltungsbereich
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 31.08.2017.
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