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Zitierfest

MucReinhaltungVO · Reinhaltungsverordnung der Landeshauptstadt München

§ 2 MucReinhaltungVO – Verbot der Verunreinigung von Abwasserbeseitigungseinrichtungen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.12.2000.

(1) Es ist untersagt, Sand, Kies, Schnee, Eisplatten und andere den Wasserablauf hemmende Gegenstände in Abflussrinnen, Einlaufschächte oder Durchlässe oder sonstige der Grundstücks- und Straßenentwässerung dienende Einrichtungen (Abwasserbeseitigungseinrichtungen) zu bringen oder ohne besondere Genehmigung dorthin gelangen zu lassen.

(2) Die Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes bleiben unberührt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 MucReinhaltungVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 MucReinhaltungVO? Zitiere den Wortlaut.“

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