Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucParkgebuehrenO · Parkgebührenordnung der Landeshauptstadt München

§ 6 MucParkgebuehrenO – Gültigkeit eines Parkscheins

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 12.09.2023.

Mit dem Lösen des Parkscheins wird das Recht erworben, im Geltungsbereich des entsprechenden Parkscheinautomaten zu parken. Befinden sich der Automat innerhalb eines Parkraummanagementgebietes, gilt der erworbene Parkschein im Rahmen der entrichteten Gebühr sowie unter Berücksichtigung der vor Ort ausgewiesenen Parkregelung innerhalb dieses Parkraummanagementgebietes.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 MucParkgebuehrenO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 6 MucParkgebuehrenO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten