Mit dem Lösen des Parkscheins wird das Recht erworben, im Geltungsbereich des entsprechenden Parkscheinautomaten zu parken. Befinden sich der Automat innerhalb eines Parkraummanagementgebietes, gilt der erworbene Parkschein im Rahmen der entrichteten Gebühr sowie unter Berücksichtigung der vor Ort ausgewiesenen Parkregelung innerhalb dieses Parkraummanagementgebietes.
MucParkgebuehrenO · Parkgebührenordnung der Landeshauptstadt München
§ 6 MucParkgebuehrenO – Gültigkeit eines Parkscheins
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 12.09.2023.
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„Was regelt § 6 MucParkgebuehrenO? Zitiere den Wortlaut.“