Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die „Verordnung über Parkgebühren in Bereichen mit Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Landeshauptstadt München (Parkgebührenordnung)“ vom 29.07.2007 (MüABl. S. 202), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12.01.2011 (MüABl. S. 17), außer Kraft.