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Zitierfest

MucParkgebuehrenO · Parkgebührenordnung der Landeshauptstadt München

§ 7 MucParkgebuehrenO – Inkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 12.09.2023.

Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die „Verordnung über Parkgebühren in Bereichen mit Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Landeshauptstadt München (Parkgebührenordnung)“ vom 29.07.2007 (MüABl. S. 202), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12.01.2011 (MüABl. S. 17), außer Kraft.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 7 MucParkgebuehrenO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 7 MucParkgebuehrenO? Zitiere den Wortlaut.“

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