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Zitierfest

MucNSGVOSuedlicheFroettmaningerHeideBeschraenkung · Verordnung zur Beschränkung der Erholung in der freien Natur aus Sicherheitsgründen im Naturschutzgebiet „Südliche Fröttmaninger Heide“ in der Landeshauptstadt München und im Landkreis München

§ 2 MucNSGVOSuedlicheFroettmaningerHeideBeschraenkung – Geltungsbereich

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 15.12.2020.

1Der Geltungsbereich der Verordnung ergibt sich aus den Verordnungskarten Maßstab (M 1 : 25.000 und M 1 : 5.000 (Anlagen[1]), die Bestandteil dieser Verordnung sind. ²Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Karte M 1 : 5.000. ³Es gilt die Innenkante der Abgrenzungslinie.

[1] Hinweis: Die Karte M 1 : 5000 vom 6. Dezember 2018 wird ersetzt durch die Karte M 1 : 5000 vom 15. Dezember 2020, die Anlage und Bestandteil der dritten Verordnung zur Änderung dieser Verordnung ist.

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