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Zitierfest

MucNSGVOSuedlicheFroettmaningerHeide · Verordnung über das Naturschutzgebiet “Südliche Fröttmaninger Heide“ in der Landeshauptstadt München und im Landkreis München

§ 2 MucNSGVOSuedlicheFroettmaningerHeide – Schutzgebietsgrenzen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 15.12.2020.

(1) Das Schutzgebiet liegt in der Landeshauptstadt München, Gemarkung Freimann, der Stadt Garching bei München, Gemarkung Garching bei München, und der Gemeinde Oberschleißheim, Gemarkung Oberschleißheim. Es hat eine Größe von ca. 347,0 ha und umfasst Teilbereiche des Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) „Heideflächen und Lohwälder nördlich von München“, Nr. 7735-371, mit einer Größe von ca. 332,0 ha.

(2) Die Grenzen des Schutzgebietes ergeben sich aus den Schutzgebietskarten Maßstab (M)

1 : 25.000 und M 1 : 5.000 (Anlagen), die Bestandteil dieser Verordnung sind. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Karte M 1 : 5.000. Es gilt die Innenkante der Abgrenzungslinie. In den Karten ist auch der Teilbereich des Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) „Heideflächen und Lohwälder nördlich von München“, Nr. 7735-371, dargestellt; maßgebend für den Grenzverlauf ist die Bayerische Natura 2000-Verordnung vom 19.02.2016 (AllMBl. 3/2016 S. 258) in ihrer jeweiligen Fassung.

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