Der südliche Teil der Fröttmaninger Heide als Teil der eiszeitlichen Schotterlandschaft im Norden Münchens mit seinen Kalkmagerrasen und lichten Kiefernwaldbeständen wird unter der Bezeichnung „Südliche Fröttmaninger Heide“ in den in § 2 näher bezeichneten Grenzen als Naturschutzgebiet geschützt. Der Schutz erstreckt sich auch auf Teilflächen des Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) „Heideflächen und Lohwälder nördlich von München“, Nr. 7735-371.
MucNSGVOSuedlicheFroettmaningerHeide · Verordnung über das Naturschutzgebiet “Südliche Fröttmaninger Heide“ in der Landeshauptstadt München und im Landkreis München
§ 1 MucNSGVOSuedlicheFroettmaningerHeide – Schutzgegenstand
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 15.12.2020.
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