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Zitierfest

MucNSGVOSuedlicheFroettmaningerHeide · Verordnung über das Naturschutzgebiet “Südliche Fröttmaninger Heide“ in der Landeshauptstadt München und im Landkreis München

§ 1 MucNSGVOSuedlicheFroettmaningerHeide – Schutzgegenstand

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 15.12.2020.

Der südliche Teil der Fröttmaninger Heide als Teil der eiszeitlichen Schotterlandschaft im Norden Münchens mit seinen Kalkmagerrasen und lichten Kiefernwaldbeständen wird unter der Bezeichnung „Südliche Fröttmaninger Heide“ in den in § 2 näher bezeichneten Grenzen als Naturschutzgebiet geschützt. Der Schutz erstreckt sich auch auf Teilflächen des Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) „Heideflächen und Lohwälder nördlich von München“, Nr. 7735-371.

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