Zweck der Festlegung des Naturschutzgebiets "Allacher Lohe" ist es,
- 1. einen landschaftsgeschichtlich bedeutsamen und naturnahen Rest der Lohwälder und Magerrasen am Übergang von Kies- zu Niedermoorböden im Naturraum "Münchner Ebene" sowie sekundäre aquatische Lebensräume zu schützen und zu entwickeln,
- 2. die regionalgeschichtlich wichtigen Grabhügelfelder als landeskundlich bedeutende Hinterlassenschaft der Vorgeschichte des Münchner Raums zu sichern,
- 3. der dortigen Tier- und Pflanzenwelt mit ihrem hohen Anteil an gefährdeten und allgemein rückläufigen Arten den erforderlichen Lebensraum zu sichern und Störungen fernzuhalten,
- 4. die durch die Standortfaktoren und die Tier- und Pflanzenwelt bestimmte natürliche Eigenart des Gebiets zu bewahren und den Bestand und die Entwicklung der Lebensgemeinschaften zu gewährleisten,
- 5. geschlossene Waldteile ihrem Standort entsprechend einer naturbetonten und strukturreichen Waldentwicklung zuzuführen, insbesondere die Entwicklung von Altholz und den Aufbau eines Totholzvorrats zu ermöglichen,
- 6. die zu Naturschutzzwecken angelegten Kleingewässer und den Landschaftssee als Lebensraum für darauf angewiesene Pflanzen und Tierarten und deren ungestörte Entwicklung zu sichern,
- 7. das Betreten des Naturschutzgebiets, das Verhalten und die Nutzung im Naturschutzgebiet zur Vermeidung von Schäden im Beziehungsgefüge der Lebensgemeinschaften zu regeln.