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Zitierfest

MucNSGVOAllacherLohe · Verordnung über das Naturschutzgebiet "Allacher Lohe" in der Landeshauptstadt München

§ 2 MucNSGVOAllacherLohe – Schutzgebietsgrenzen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 24.03.2000.

(1) Das Schutzgebiet hat eine Größe von ca. 149 ha und liegt in der Landeshauptstadt München, Gemarkung Allach und Ludwigsfeld.

(2) Die Grenzen des Schutzgebiets ergeben sich aus den Schutzgebietskarten*) Maßstab (M)

1 : 25 000 und M 1 : 5 000 (Anlagen), die Bestandteil dieser Verordnung sind. Maßgebend für den Grenzverlauf ist die Karte M 1 : 5 000. Es gilt die Innenkante der Abgrenzungslinie.

*) Von einem Abdruck der Karten wurde abgesehen.

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