(1) Die Gebühren und Auslagen entstehen mit Beginn der Besichtigung bzw. mit Inanspruchnahme der Leistung. Sie werden mit der Entstehung fällig.
(2) Sie sind nach mündlicher oder schriftlicher Zahlungsaufforderung bei der Kasse des Museums Villa Stuck oder den Vorverkaufsstellen einzuzahlen oder auf ein in der schriftlichen Zahlungsaufforderung angegebenes Konto zu überweisen.