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Zitierfest

MucMuseum-Villa-Stuck-GebuehrenS · Museum-Villa-Stuck-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 8 MucMuseum-Villa-Stuck-GebuehrenS – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.08.2026.

(1) Diese Satzung tritt am 01.07.2025 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Museums Villa Stuck (Museum-Villa-Struck-Gebührensatzung) vom 27.10.2010 (MüABl. S. 283) außer Kraft.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 8 MucMuseum-Villa-Stuck-GebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 8 MucMuseum-Villa-Stuck-GebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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