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Zitierfest

MucMuseum-Villa-Stuck-GebuehrenS · Museum-Villa-Stuck-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 6 MucMuseum-Villa-Stuck-GebuehrenS – Sonstige Gebühren

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.08.2026.

(1) Die sonstigen Gebühren betragen

1.Für die Leistung mündlicher oder schriftlicher Fachauskünfte, Erstellung von Gutachten oder sonstigen Tätigkeiten bei Beanspruchung einer Fachkraft pro angefangene Stunde;69,00 Euro
2.Für die Erstellung von Fotokopien pro Seite
in schwarz/weiß0,25 Euro
in Farbe0,50 Euro
3.Für die Erstellung von Scans pro Seite0,25 Euro
4.für die Reservierung von Gruppen bis zu5,00 Euro

(2) Die Gebühren nach Abs. 1 können gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b) ermäßigt bzw. nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 erlassen werden.

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„Was regelt § 6 MucMuseum-Villa-Stuck-GebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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