Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucMuseum-Villa-Stuck-GebuehrenS · Museum-Villa-Stuck-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 5 MucMuseum-Villa-Stuck-GebuehrenS – Gebühren für die Inanspruchnahme von Vermittlungsangeboten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.08.2026.

(1) Für die Inanspruchnahme von Vermittlungsangeboten des Museums Villa Stuck

gelten folgende Gebühren:

Pro Person: 5,00 Euro

(2) Die Besichtigungsgebühren nach § 3 sind in den Gebühren nach Abs. 1 nicht

enthalten.

(3) Bei Vermittlungsveranstaltungen, denen aufgrund des Umfanges oder des

finanziellen Aufwandes besondere Bedeutung zukommt, kann je nach Aufwand,

die Gebühr nach Absatz 1 auf bis zu 50,00 Euro

festgesetzt werden.

(4) Die Gebühren nach Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 können gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1

Buchstabe b) und Abs. 3 ermäßigt bzw. nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 und Abs. 3

erlassen werden. Zudem kann eine Ermäßigung auf 60%* der Gebühr aus sozialen

Aspekten im Einzelfall erfolgen.

(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nicht für Vermittlungsangebote von Dritten.

*) Der Betrag wird nach kaufmännischen Grundsätzen auf einen vollen Eurobetrag gerundet.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 MucMuseum-Villa-Stuck-GebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 5 MucMuseum-Villa-Stuck-GebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten