Zum Inhalt springen
Zitierfest

MucMuseum-Villa-Stuck-GebuehrenS · Museum-Villa-Stuck-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 4 MucMuseum-Villa-Stuck-GebuehrenS – Sonderveranstaltungen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.08.2026.

(1) Beim Besuch von Veranstaltungen (z.B. Konzerte, Vorträge, Theateraufführungen,

Film- und Videovorführungen) - auch außerhalb der üblichen Öffnungszeiten – kann,

je nach Aufwand, eine Gebühr von bis zu 20,00 Euro

erhoben werden.

(2) Die Höhe der Gebühr bemisst sich nach Art und Dauer der Veranstaltung und dem

für die Veranstaltung anfallenden Aufwand (insbesondere Sach- und Personalaufwand).

(3) Die Gebühren nach Abs. 1 und Abs. 2 können gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b)

und Abs. 3 ermäßigt bzw. nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 und Abs. 3 erlassen werden.

(4) Konzeptionelle Sonderregelungen:

Die Gebührenfreiheit für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,

kann für Veranstaltungen, die speziell für diesen Personenkreis konzipiert worden sind,

aufgehoben werden.

In diesem Falle findet der ermäßigte Gebührensatz nach § 4 Abs. 3 Anwendung. Zudem

kann die Gebühr nach Abs 1 in konzeptionellen Einzelfällen auch ganz entfallen.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 MucMuseum-Villa-Stuck-GebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 MucMuseum-Villa-Stuck-GebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten