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MucMuseum-Villa-Stuck-GebuehrenS · Museum-Villa-Stuck-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 3 MucMuseum-Villa-Stuck-GebuehrenS – Besichtigungsgebühren

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 11.08.2026.

(1) Für die Besichtigung des Museums Villa Stuck gelten folgende Besichtigungsgebühren:

1.Einzelkarten
a)Für die Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben
aa)Gesamtes Haus9,00 Euro
ab)Für den Zeitraum der Schließung der Wechselausstellung und Besichtigung von nur noch den Historischen Räumen5,00 Euro
b)Mitglieder der Internationalen Gesellschaft der Bildenden Künste e.V. (IGBK), Mitglieder im Berufsverband Bildender Künstlerinnen und Künstler e.V. (BBK), Mitglieder im Deutschen Verband für Kunstgeschichte e.V., Mitglieder im Verband der Restauratoren e.V., Lehrkräfte der Akademie der bildenden Künste, Studierende, Schüler*innen, Auszubildende, Renten- und Versorgungsempfänger*innen, Schwerbehinderte, Personen, die einen freiwilligen Wehrdienst, einen Jugendfreiwilligendienst oder einen Bundesfreiwilligendienst, Bezieher*innen von Arbeitslosengeld I gegen Vorlage der Ermäßigungsberechtigung (Ausweis)60% *) der aktuellen Gebühren nach Nr. 1 Buchstabe aa), ab) oder Buchstabe c)
c)Bei Ausstellungen, denen aufgrund des Umfanges, der Attraktivität oder des finanziellen Aufwandes besondere Bedeutung zukommt, können Sondergebühren von bis zu. erhoben werden Die Sondergebühr schließt die Besichtigungsgebühr nach Nr. 1 Buchstaben a) und b) mit ein.15,00 Euro
2.Jahreskarten
a)Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben25,00 Euro
b)Ermäßigter Personenkreis gemäß Nr. 1 Buchstabe b)15,00 Euro
3.Gegen Vorlage einer kostenpflichtigen Tageseintrittskarte eines der anderen städtischen Museen (Münchner Stadtmuseum, Jüdisches Museum, Städtische Galerie im Lenbachhaus, Valentin-Karlstadt-Musäum,) zahlt die*der Besucher*in im Museum Villa Stuck bis zum zweiten, auf das Tagesdatum der Karte folgenden Öffnungstag60 % *) der aktuellen Gebühren nach Nr. 1 Buchstabe aa), ab) oder Buchstabe c)
*) Der Betrag wird nach kaufmännischen Grundsätzen auf einen vollen Eurobetrag gerundet.

(2) Gebührenfrei ist (bei Vorlage des entsprechenden Berechtigungsnachweises):

1.Die Besichtigung für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, städtisches Museumspersonal, Pressevertreter*innen, Leihgeber*innen, Mitglieder des Fördervereins „Verein zur Förderung der Stiftung Villa Stuck e.V.“, Mitglieder des Kuratoriums und des Stiftungsrates des Museums Villa Stuck, Mitglieder des International Council of Museums (ICOM), Mitglieder des International Committee for Museums and Collections of Modern Art (CIMAM), Mitglieder des International Committee for Historic House Museums (DEMHIST), Mitglieder des Verbands der Restauratoren (VDR), Mitglieder der Internationalen Gesellschaft der Bildenden Künste (IBGK), Mitglieder des Deutschen Museumsbundes e.V., Mitglieder des Bundesverbandes Museumspädagogik e.V., im Museum Villa Stuck ausstellende Künstler*innen, geschlossene Schulklassen, Kinder- und Jugendgruppen aus öffentlichen und privaten Einrichtungen unter Führung von Lehrkräften bzw. pädagogischen Fachkräften, (Elementar-, Primar-, Sekundarstufe I-III, Zweiter Bildungsweg, Jugendarbeit), Vorbereitungsbesuche einer Lehrkraft, eines vom Museum mit Vermittlungsangeboten beauftragten Guides, einer pädagogischen Fachkraft, einer*s Jugendleiter*in, einer*s Sozialpädagog*in oder einer*s Dozent*in oder einer*s Hochschullehrer*in, Studierende der Kunstgeschichte, der Akademie der bildenden Künste, der Kunst- und Kulturpädagogik, der Geschichte, der Volkskunde, der europäischen Ethnologie, der Musik, der Photographie, der Museologie, von Mode und Design, der Theaterwissenschaft oder der Pädagogik, Begleitperson von Schwerbehinderten, die auf die Begleitperson angewiesen sind, Lehrkräfte und Teilnehmer*innen von Deutschkursen oder Integrationskursen im Kursverband, aktive Stadträt*innen, vom Tourismusamt der Landeshauptstadt München ausgebildete Gästeführer*innen, Stipendiat*innen des Residence-Programms des Kulturreferats, Inhaber*innen der Bayerischen Ehrenamtskarte;
2.die Besichtigung für Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II, Rentner*innen und Versorgungsempfänger*innen, die Leistungen der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kaptiel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) erhalten, Inhaber*innen des München-Passes, des Landkreis München-Passes, Kulturgäste des Kultur-Raum München e.V. oder Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz;
3.die Benutzung der Garderobe.

(3) Die Besichtigungsgebühren können ermäßigt oder ganz erlassen werden:

1.aus besonderem Anlass (z. B. Internationaler Museumstag, Tag der offenen Tür, Stadtgründungsfest, Kongresse, Messen, Festivals, Aktionstag, Aktionswoche, Aktionsmonat);
2.wenn es nachweislich amtlichen, wissenschaftlichen oder sonstigen Forschungszwecken dient;
3.Im Falle einer deutlichen Einschränkung der Benutzung (z.B. Teilschließung wegen Umbau);
4.wenn es sich um einen Kurzbesuch des Museums handelt (1 Stunde vor Schließung);
5.wenn es sich um eine Marketingmaßnahme des Museums handelt oder ein wirtschaftlicher Vorteil für das Museum zu erwarten ist;
6.für Gästekartenangebote gewerblicher Anbieter (z.B. Turbopass, CityTourCard München).

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