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Zitierfest

MucMonacensia-GebuehrenS · Monacensia-Gebührensatzung der Landeshauptstadt München

§ 5 MucMonacensia-GebuehrenS

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Landeshauptstadt München, Stand 01.01.2003.

(1) Der Nutzer verpflichtet sich, bei der Veröffentlichung von Archivgütern des Monacensia-Literaturarchivs folgenden Copyrightvermerk anzubringen:

Copyright by Landeshauptstadt München

Münchner Stadtbibliothek

Monacensia. Literaturarchiv und Bibliothek

Maria-Theresia-Straße 23

D-81675 München

Vervielfältigung und Veröffentlichung nur mit Genehmigung der Monacensia. Literaturarchiv und Bibliothek und unter Quellenangabe „Monacensia-Literaturarchiv München“.

(2) Bei einer Veröffentlichung von Reproduktionen ohne die vorherige Zustimmung des Monacensia-Literaturarchivs erhöht sich die fällige Gebühr zur Abgeltung des entstandenen Verwaltungsaufwandes um 50 %, höchstens jedoch bis 500,-- Euro.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 5 MucMonacensia-GebuehrenS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 5 MucMonacensia-GebuehrenS? Zitiere den Wortlaut.“

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