(1) Die Gebühren entstehen mit Beginn der Benützung bzw. Erteilung der Wiedergabeerlaubnis. Sie werden mit der Entstehung fällig.
(2) Gebühren und Auslagen sind nach mündlicher oder schriftlicher Zahlungsaufforderung bei der Geldeinhebestelle des Monacensia-Literaturarchivs einzuzahlen oder auf ein in der schriftlichen Zahlungsaufforderung angegebenes Konto des Kassen- und Steueramtes München zu überweisen.